Unsere Kinderheime

 

Projektidee und Projektziel

Was passiert mit den Kinderheim Kindern nach deren Austritt aus dem Heim?

Projektidee: STA Schweiz finanziert den Unterhalt des Amman Kinderheimes in Kolavil, Ampara und des Sakthi Kinderheims in Asadithivu, Batticaloa. Nach dem Austritt aus dem Kinderheim sind die Jugendlichen aber auf sich alleine gestellt. Für eine junge tamilische Frau ohne Eltern ist es sehr schwer eine gute berufliche und soziale Zukunft zu haben. Gemäss dem traditionellen Brauch des Mitgiftes müssen die tamilischen Eltern einen beträchtlichen Betrag oder ein materielles Gut der Familie des Mannes beisteuern. Wenn dieses fehlt, gibt es keine Heirat oder sie wird mit einem Mann aus der untersten sozialen Schicht verheiratet. Liebeshochzeit ist zwar immer beliebter, jedoch kaum in den traditionelleren Gebieten in Ost Sri Lanka vorkommend.

Eine berufliche Zukunft ist nur dank zusätzlicher externer Unterstützung möglich. Diese kann in Form einer Berufslehre und eines Startkredites oder einer finanziellen Unterstützung für ein Studium sein. Zudem müssen Frühheiraten verhindert werden, damit eine selbständige Entscheidung betreffend berufliche Zukunft als mündige Person gefällt werden kann.

Das Projektziel: STA begleitet die Jugendlichen aus den Kinderheimen Amman und Sakthi auf ihrem beruflichen Weg während bis zu fünf Jahren nach dem Austritt aus dem Kinderheim. Die Unterstützung besteht aus dem Angebot einer Berufslehre, einem Startkredit, einer Finanzierung des Studiums oder dem rechtlichen Beistand bei Frühheiraten oder Zwangskonvertierungen. Die Angebote können bei Bedarf auch kumuliert in Anspruch genommen werden.

Das Amman Kinderheim in Kolavil, Ampara Distrikt für Mädchen

Dies ist das von Swiss Tamils Aid Sri Lanka am längsten unterstützte Projekt. Seit 2005 finanziert der Verein den Unterhalt des Kinderheims. Dies beinhaltet die Kosten für Essen, Kleider, Medikamente & ärztliche Versorgung, außerschulischer Förderunterricht & Nachhilfe im Heim, übrige Kosten für den Unterhalt des Kinderheimgebäudes (Strom, etc.) und die Löhne der Betreuerinnen.

Alle Mädchen besuchen die öffentliche Schule im Dorf. Da Waisenkinder oft schlechtere Zukunftsperspektiven haben als Kinder aus intakten Familien, erhalten die Mädchen besondere Förderung wie z.B. zusätzlicher Englischunterricht und Computerunterricht. Dies erhöht die Chancen, dass die Mädchen, wenn sie das Heim mit 18 Jahren verlassen, eine gute Anstellung finden und somit ihren schwachen sozialen Status als Waisen durch die Qualitäten ihrer Ausbildung wettmachen.

Im Amman Gebäude befindet sich auch die STA Berufsschule für Schneiderinnen und Köche. Zudem ein STA Kindergarten. STA unterstützt also nicht nur Mädchen, sondern auch hilfsbedürftige Frauen aus der Umgebung.

 

Das Sakthi Kinderheim in Arsadithivu, Batticaloa Distrikt

Dieses Mädchenheim wird von Swiss Tamils Aid Sri Lanka seit 2005 unterstützt. Arsadithivu liegt im Hinterland der Stadt Batticaloa und ist wegen der kriegsbedingten Isolation fast 30 Jahre von der Aussenwelt ausgeschlossen gewesen und deswegen sehr arm. Nun erholt sich das Gebiet langsam wieder, Häuser werden wiederaufgebaut. Wegen den fehlenden Ausbildungen gibt es eine grosse Jugendarbeitslosigkeit. Das Sakthi Kinderheim hat seit der Gründung sehr viele Kriegs- oder Halbwaisen beherbergt.

Die Unterstützung umfasst die Kosten für Essen, Kleider, Medikamente & ärztliche Versorgung sowie die Kosten für den Unterhalt des Gebäudes und die Löhne der Angestellten.

Im Sakthi Kinderheim ist auch die STA Berufsschule für Beautician untergebracht. Zudem bietet STA in den Räumlichkeiten des Sakthi Vorbereitungskurs für A-Level Prüfungen (Matura) an. Das Kinderheim ist also ein Zentrum der Begegnung und dient v.a. den Frauen als Ort der Sicherheit und Perspektiven.

 

 

Der Weg ins Amman oder Sakthi Kinderheim

Die Kinder werden vom Gericht zugewiesen. In der Regel fehlen bei den Kindern ein oder beide Elternteile. Alle haben ein familiäres Umfeld (Grosseltern, Onkel, Elternteil etc.), diese können die Kinder aber nicht aufnehmen. Die Gründe können folgende sein:

  • Finanzielle Probleme: Die verwitwete Mutter muss nun alleine für die Familie aufkommen. Ihre oft unqualifizierte Arbeitsleistung ist schlecht bezahlt, das Geld reicht nicht für alle Kinder. Oder das Kind lebte bei den nicht erwerbstätigen Grosseltern, weil beide Eltern verstorben sind.
  • Aus sozikulturellen Gründen: Der verwitwete Vater kann aus kulturellen Gründen die Kinder nicht aufnehmen. Die verwitwete Mutter arbeitet aus finanziellen Gründen im Ausland (Katar, Saudi Arabien etc.), die weiteren Familienangehörigen haben selber genug Kinder.
  • Wegen physischer und psychischer Gewalt: Bei Misshandlungen schreitet das Jugendamt ein.

Wenn das Gericht den Entzug des Sorgerechts einem oder beiden Elternteilen entzieht, wird dem Kind ein Vormund zur Seite gestellt. Zusätzlich wird ein Antrag auf Aufnahme in ein Kinderheim gestellt. Das Kinderheim Komitee entscheidet über die Aufnahmemöglichkeit. Aus folgenden, möglichen Gründen kann ein Kind abgewiesen werden:

  • Wenn es zu viele Kinder im Kinderheim hat.
  • Wenn der Gesundheitszustand eines Kindes kritisch ist und das Kinderheim die notwendige Pflege nicht gewährleisten kann.

Die Jahre im Kinderheim

Kinder können in der Regel ab 6 Jahren in das Kinderheim eintreten und müssen das Kinderheim mit 18 – 19 Jahren verlassen. Die überlebenden Eltern oder sonstige Angehörige können die Kinder am Wochenende besuchen und in den Ferien wird geraten, dass die Kinder zu ihren Familien gehen. In der Realität sind aber die meisten Kinder fast immer im Kinderheim. Mr. Kamaladhas, Mr. Vamadevan oder Mrs. Kogila von STA kontaktieren in solchen Fällen die Familienangehörigen telefonisch, damit das Kind wenigstens auf diesen Weg den Kontakt halten kann. Leider gibt es viele Fälle, bei denen die Kinder z.B. ihre verwitwete Mutter seit vier Jahren nicht mehr gesehen haben.

Die meisten Kinder sind traumatisiert und haben grosse Verlustängste. Den Kindern geht es im Kinderheim besser. Die 46 Kinder lernen sich in einer grösseren sozialen Gruppe einzuordnen, Hierarchien zu schaffen und zu beachten, Verantwortung zu übernehmen und Konflikte zu lösen. Die jüngeren Kinder werden dabei von den Älteren eingeführt. Eine wichtige Rolle kommt den Betreuerinnen zu: Sie leiten die alltäglichen organisatorischen Abläufe des Kinderheimes. Das beinhaltet z.B. die Kinder ins Bett zu schicken, Hygienekontrolle, die Aufgaben zu verteilen usw. Sie werden dabei von den ältesten Kindern unterstützt. Zusammen mit der etwas älteren Köchin („Amma“ = „Mutter“) sind sie auch Seelsorgerinnen für alle möglichen kleineren Problemen der Kinder. Grössere Probleme regelt die Kinderheimverwalterin, Mrs. Kogila, oder Mr. Vamadevan und/oder Mr. Kamaldhas von STA.

Alle Kinder sind im Schulalter: Grad 1 – 10 und O-Level (1 Jahr), sowie A-Level (2 Jahre). STA finanziert vor allem für die älteren Kinder Zusatzunterricht um die Eintrittsprüfungen nach der zehnten Klasse für O-Level, danach für A-Level und schlussendlich für die Universität zu bestehen.

Unterhalt und Kosten von Renovationen

Die Versorgung der Kinder kosten monatlich rund 330.00 CHF pro Kinderheim. Zusätzlich müssen im Amman Mädchen Heim dringend einige Renovationen und Neuanschaffungen vorgenommen werden. U.a. ist die Aussenfassade marode, die Fenster sowie einige Türen sind defekt. Die Infrastruktur ist sehr alt und muss teilweise erneuert werden. Die Reparatur kleiner Risse in der Aussenfassade sowie einen Teil der Malerarbeiten konnten wir bereits selber vornehmen.

 

Bei anderen Renovationen sind wir auf Handwerker angewiesen.

So sah das Kinderheim vor den Malerarbeiten aus:

Berufsbildung und Unterstützung für Mädchen nach dem Austritt aus dem Kinderheim

Die Statistik der Amman-Austritte seit 2010

Die Austritte der Kinder aus dem Amman Kinderheim seit der 2010 ergeben folgendes Bild:

Von 52 Austritten (Altersgründe, Rückführung zu der Familie) haben die Mädchen das Kinderheim ausfolgenden Gründen verlassen:

  • Rückführung zu der eigenen Familie noch während der obligatorischen Schulzeit (jünger als 16): 4
  • Rückführung zu der eigenen Familie O- oder A-Level Schulzeit (jünger als 18): 8
  • Besuch einer Universität: 4
  • Berufsbildung wieviel 10
  • Verdient heute mit dieser Ausbildung den Lohn: 12 (Schneiderinnen)
  • Arbeitet nicht mehr: 4
  • Ehefrau und nicht berufstätig: 9
  • Unverheiratet, ohne Ausbildung, arbeitslos: 7
  • Unbekannt: 3
  • Ausland: 1 (Australien)

Fazit: Die meisten jungen Frauen gehen nach dem Austritt aus dem Kinderheim zu ihren Familien zurück. Oft sind sie ohne Ausbildung, unverheiratet und arbeitslos. Nur zwei studieren an einer Universität und vier haben eine Anstellung bei einer privaten Kleiderfirma in Kandy gefunden. Die übrigen bleiben bei ihren Familien und werden Mühe haben ein selbstständiges Leben führen zu können. Oft ist die Heirat die einzige Möglichkeit. Nachdem STA in der Kindheit viel für diese jungen Frauen getan hat, kann dies nicht im Sinne von STA sein. Darum sieht STA grossen Handlungsbedarf für diese Jugendlichen. Zwar haben wir bereits in der Vergangenheit einiges für diese jungen Frauen getan, jedoch nur knapp die Hälfte hat eine geregelte berufliche Anschlusslösung gefunden. Nur vier können nun tatsächlich ein finanziell unabhängiges Leben führen. Neun haben zumindest noch die Möglichkeit dazu, da sie noch in der Ausbildung sind. Trotzdem sieht STA grossen Handlungsbedarf.

STA zieht daraus Schlüsse

  • STA begleitet alle Abgängerinnen während fünf Jahren nach deren Austritt.
  • Bei Rückführung von unter 18 jährigen Mädchen muss besonders gut kontrolliert werden. Bei Misshandlung muss STA sofort via Child Care Departement das Mädchen ins Kinderheim zurückholen.
  • Es muss eine berufliche Anschlusslösung gewährleistet werden, falls die Familie diese nicht finanzieren kann.
  • Die von STA geführten Berufsschulen müssen zwingend weitergeführt werden. Dadurch können die Kinderheim Mädchen nach dem Schulaustritt, sofern sie nicht studieren gehen, eine Lehre absolvieren.
  • Als weitere Massnahme soll den Anfängern einer Berufslehre eine Startschubfinanzierung gewährt werden. Dies kann in Form eines Kredites, einer Materialspende (Nähmaschine) o.ä. geleistet werden. Ab Januar 2018 können Schneiderinnen in einem von STA gebauten Nähatelier arbeiten und im Laden des gleichen Gebäudes ihre Produkte verkaufen.
  • Jugendliche welche Studieren, sollen finanziell unterstützt werden (Kost und Logis, Schulgeld)

Massnahmen zur Erreichung des Projektziels


Berufslehren

Mädchen steht ebenfalls die Berufsausbildung zur Köchin offen. Die Kosten sind hierbei gleich hoch wie bei den Jungen. Zusätzlich bieten wir den Mädchen die sehr gefragten Ausbildungen zur Schneiderin und Kosmetikerin an.

Subventionen für Studentinnen der Universität

Das singhalesische Bildungssystem verlangt zehn obligatorische Schuljahre. Mit ca. 16 Jahren machen die Lernenden eine Aufnahme Prüfung für das O-Level, welches ein Jahr dauert. Danach muss man wieder eine Prüfung für die Aufnahme in das A-Level bestehen. Das A-Level dauert 2-3 Jahre, je nach gewählter Spezialisierung. Schlussendlich muss man eine Prüfung bestehen, welche den Zugang zur Universität ermöglicht. O- und A- Level zusammen sind vergleichbar mit dem Gymnasium und der Matura in der Schweiz. Viele Kinderheim Mädchen sind A-Level Studentinnen. Die Schlussprüfung ist jedoch sehr selektiv: So wurden beispielsweise 2014 im Batticaloa Distrikt nur 150 Studierende zugelassen. Der ganze Distrikt hat 500‘000 Einwohner. Dementsprechend bereitet STA die Kinderheim Mädchen auf die Prüfung vor: Zusatzunterricht und Nachhilfe wird finanziert. Momentan sind zwei ehemalige STA Kinderheim Kinder an der Universität immatrikuliert. Damit mehr A-Level Schülerinnen der STA Kinderheime den Zugang schaffen, muss noch mehr in die Zusatzausbildung investiert werden. Zudem soll der Anreiz für die Universität vergrössert werden, indem STA die Kosten für den Campus und Nahrung finanziert. Diese belaufen sich je nach Universität auf ca. 3‘000 – 5‘000 LKR (etwa 22.00 CHF) pro Monat und Studentin. Ohne diesen materiellen Anreiz ist eine Zukunft für die meisten eine nicht bezahlbare Option und dementsprechend ist die Motivation geringer. Es ist schlussendlich meistens nicht eine Frage des Potentials, sondern des Geldes. Gerade eine tertiäre Ausbildung schafft aber sehr gute Voraussetzungen für ein finanziell unabhängiges Leben und eine möglichst unabhängige Entscheidungsmöglichkeit für den weiteren Verlauf des Lebens.

Rechtschutz bei Misshandlungen und illegalen Frühheirat sowie Zwangskonvertierungen

STA will den Kinderheim Mädchen eine gute berufliche Zukunft ermöglichen und begleitet die Mädchen auch nach dem Kinderheim. Mit der gerichtlichen Anordnung auf Aufnahme eines Mädchens in ein STA, obliegt die Verantwortung für das Kind gemeinsam bei STA und den urteilsfähigen Eltern. D.h. die Eltern, der Elternteil oder allenfalls ein Vormund kann ein Kind nur mit Einwilligung des Child Care Departements und von STA aus dem Kinderheim holen. Das Kindswohl steht dabei im Vordergrund. Bei Anzeichen von Misshandlungen der Kinder von ihren Eltern/Verwandten kann STA das Kind im Kinderheim lassen.

Eine grosse Gefahr ist für die Kinderheim Mädchen die Frühheirat: Es gab einige Fälle, bei denen die Eltern/ Verwandten das Mädchen in den Ferien zu sich genommen haben und dann das 15 oder 16 Jahre junge Mädchen an einen älteren Mann verheiratet hat. In solchen Fällen ist meisten Geld zu den Erziehungsberechtigten geflossen. Oft werden solche Frühheiraten von Männern gemacht mit dem Hauptziel, das hinduistischen Mädchens zu einer anderen Religion zu konvertieren.

Gemäss dem Gesetz sind eine Heirat und die Konvertierung jedoch erst mit 18 möglich. Illegale Frühheiraten haben leider in den letzten Jahren stark zugenommen. STA verurteilt dies scharf und möchte in Zukunft alles daransetzen, dass kein Mädchen eines STA Kinderheimes zu einer Frühheirat oder Konvertierung missbraucht wird und wird jedes Vergehen vor Gericht bringen. Den Tätern drohen empfindliche Strafen: Die Eltern/ der Elternteil kann wegen nicht wahrnehmen der elterlichen Pflicht und allenfalls wegen Menschenhandels angeklagt werden. Der „Bräutigam“ kann wegen illegaler Heirat und Konvertierung und allenfalls wegen Vergewaltigung angeklagt werden. Ein Prozess kostet im Durchschnitt ca. 100‘000 LKR (etwa 550.00 CHF).

Starthilfe nach der Lehre

Das Startkapital bekommen Absolventinnen einer STA Berufslehre, welche vorher ein STA Kinderheim besucht haben. Dieses Startkapital wird nur gegeben, falls die Absolventin keine Anstellung in einem Betrieb findet oder es aus familiären Gründen (Kinder, Pflege der Verwandten) nur möglich ist von zu Hause aus zu arbeiten. Die Starthilfe kann in Form einer Geld- oder einer Sachleistung erfolgen. Sachleistungen können beispielsweise eine Nähmaschine oder Schminkutensilien etc. sein. Pro Fall rechnet STA mit maximum 30‘000 LKR (etwa 165.00 CHF). Von den 5 – 10 STA Kinderheim Mädchen die eine Berufslehre abgeschlossen budgetiert STA für 8 Bedürftige pro Jahr.